RA Johannes Jochem

RA Johannes Jochem

Kanzlei

Wir sind eine überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Architektenrecht, privates und öffentliches Baurecht sowie Vergaberecht und Verfassungsrecht. Als erfahrene Experten speziell zu Fragen des Bau- und Immobilienrechts sind wir gefragte Ratgeber und Begleiter insbesondere in juristischen Fragen des Bau- und Architektenrechts, aufgrund der notariellen Erfahrung aber auch bei der Gründung und Führung von Objektgesellschaften oder dem Zusammenschließen zu Arbeitsgemeinschaften. Unsere Mandanten vertreten wir sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in der Bundesrepublik Deutschland. Schiedsgerichtsmandate und baubegleitende Rechtsberatungen bei Projektentwicklung und -abrechnung runden unser Kompetenzspektrum ab.

Je nach Aufgabenstellung arbeiten wir interdisziplinär mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Im Einzelfall ziehen wir freiberufliche Fachanwälte des In- und Auslandes hinzu.

Unsere Erfahrungen teilen wir in Seminaren und Lehrveranstaltungen unseren Mandanten und interessierten Zuhörern mit. Johannes Jochem ist ständiger Referent der Akademie der Architektenkammer Hessen zu Themen des Architektenhonorarrechts, des Architektenvertragsrechts, zu Planen und Bauen im Bestand, des Baugenehmigungsrechts und zu Fragen der VOB/B und des Bauvertragsrechts. Johannes Jochem hat zudem einen Lehrauftrag an der technischen Hochschule Mittelhessen (THM) im Bereich Krankenhaus Planung Technik.

Das wissenschaftliche Hauptinteresse von Johannes Jochem liegt im Bereich der rechtlichen Einsortierung der Architektentätigkeit, dem Blick auf die Mitwirkungsnotwendigkeiten des Bauherrn, dem Zusammenspiel aller Planungs- und Baubeteiligten inklusive des Bauherrn und hierbei generell der Frage, welche Konsequenzen für das Honorarrecht bestehen.

Der von uns seit 1977 herausgegebene HOAI-Kommentar Jochem/Kaufhold zeichnet sich durch eine Praxisnähe auch im Bereich der Fachplanungen aus.

Die Beratungsmaxime

Ich kenne alle Seiten der am Bauen beteiligten Personen, auch wenn ich größtenteils Architekten und Ingenieure berate und vertrete. Die Beratung ist daher immer davon geprägt, den Vertragspartner oder -gegner zu verstehen, Streitfälle im Optimalfall im Keim zu ersticken und vernünftige Lösungen zu finden. Verlässt der Gegenüber die Ebene der Vernunft, so heißt es, ihn auf eine sachliche Basis zurückzuholen oder ebenfalls mit „harten Bandagen“ zu kämpfen; im letzten Falle aber nur, bis sich die Gelegenheit einer Lösung bietet, damit die Ressourcen unserer Mandanten sich neuen Aufgaben widmen und die „Altlasten“ ad acta gelegt werden können.

Mit welchen rechtlichen Themen sollten sich Inhaber von Architekturbüros mehr beschäftigen?

Mit dem eigenen Vertrag im Sinne eines laufenden Prozesses (Entwicklungscharakter des Vertragsverhältnisses). Der Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung stellt zwar wesentliche Weichen, die eigentliche rechtliche Musik spielt aber in der Planungsphase sowie in der Dokumentation und der Kommunikation der Architektentätigkeit. Erkenntnisse über „den Vertrag“ in diesem Sinne sind notwendig, um berechtigte Honorare generieren und erhalten zu können.

Welche zukünftigen rechtlichen Herausforderungen sehen Sie für den Berufsstand der Architekten?

Planen und Bauen war nie einfach. Probleme, auch rechtliche Probleme, stehen seit jeher an der Tagesordnung und können in dem meisten Fällen gelöst werden. Hauptproblem ist immer das Leistungs-Gegenleistungsgefüge. Aufgrund der Vertragsgestaltung professioneller oder professionell beratener Bauherren mit Komplettheitsklauseln, Pauschalhonoraren, nicht zu vergütenden Zusatzleistungen und unrealistischen Kostenobergrenzen stellt sich immer häufiger die Frage nach einem auskömmlichen Honorar. Unabhängig davon, ob die HOAI bleibt oder „gekippt“ wird, kann man sich schon heute nicht mehr immer auf eine theoretische HOAI-Berechnung verlassen. Die Herausforderung für Architekten besteht daher darin, vorab den anstehenden Arbeitsaufwand zu prognostizieren, um ein auskömmliches Honorar ermitteln zu können. Diese wirtschaftliche Betrachtung steht vor der rechtlichen Herausforderung einer vertraglichen Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse.

RA Johannes Jochem
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
Wilhelmstraße 7
65185 Wiesbaden
Tel. 0611. 30 81 43 6
Fax 0611. 30 81 43 8

j.jochem@rj-anwaelte.de

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