RA Dr. Thomas Pfeiffer

RA Dr. Thomas Pfeiffer

Kanzlei

Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei, in der RA Dr. Thomas Pfeiffer (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) sich der Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in allen Fragen des Architektenrechts widmet. Herr RA Dr. Thomas Pfeiffer ist bereits seit über 12 Jahren auf das Architektenrecht spezialisiert – mit besonderem Schwerpunkt auf der Architektenhaftung und dem Honorarrecht. Unsere Kanzleigröße und Spezialisierung erlaubt es uns, keine Auftraggeber vertreten zu müssen. So können wir in jedem Fall für die Architekten und Ingenieure da sein und bieten kompetente, individuelle und persönliche Beratung und Vertretung mit höchstem Engagement.

Die Beratungsmaxime von Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer

Die Beratung von Architekten erfordert langjährigen Sachverstand und spezialisierte Kenntnis der Rechtsprechung sowie der Marktverhältnisse, in denen sich Architekten bewegen. Meine Maxime in der Beratung von Architekten ist es, nachhaltige Konfliktlösungen zu Gunsten meines Mandanten zu erreichen. Ich schaffe juristische „Waffengleichheit“ mit dem Auftraggeber und arbeite die Rechte des Architekten überzeugend heraus, ohne das Verhältnis zum Auftraggeber unnötig zu belasten. Mit dem sachlich ausgetragenen und idealerweise gemeinsam gelösten Konflikt wachsen auch Verständnis und Respekt der Vertragspartner für eine weitere Zusammenarbeit.

Mit welchen Themen sollten sich Inhaber von Architekturbüros mehr beschäftigen?

Die Themen Vergabe und Vertragsgestaltung sowie Haftung und Honorar sollten Architekturbüros aus meiner Sicht laufend im Blick haben und hier ihre Kenntnisse und Organisationsabläufe stets auf dem aktuellen Stand halten.

Welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich der Architektenschaft?

Neben den täglichen Herausforderungen der Vergabe und Vertragsgestaltung, einer haftungssicheren Organisation und Dokumentation sowie der Durchsetzung zumindest des gesetzlichen Mindesthonorars der HOAI sehe ich die drohende rechtliche Erosion der HOAI sowie die rechtssichere Öffnung für neue Planungsinstrumente und –abläufe (Stichwort BIM) als besondere Herausforderungen.

Rechtsanwälte Neitzel Languth Dr. Pfeiffer
RA Dr. Thomas Pfeiffer
Herrenstraße 14
30159 Hannover
Tel. 0511 – 16 999 777
Fax: 0511 – 16 999 778
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