Tibes Stipendium

Das mit 5.000 Euro dotierte TIBES STIPENDIUM ist seit 2012 fester Bestandteil der Nachwuchsförderung des BDA Berlin. Die Fördersumme stifteten die namensgebenden Initiatoren des Stipendiums Bernd und Constanze Tibes. Auslobung und Organisation obliegen dem BDA Berlin, der das TIBES STIPENDIUM alle drei Jahre vergibt. Unterstützt werden Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden bei der Realisierung von architekturbezogenen Studienvorhaben. Bewerber müssen an einer Berliner Hochschule eingeschrieben sein bzw. ihr Abschluss darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

TIBES STIPENDIUM 2018/2019

Auslobung
Der Bund Deutscher Architekten, Landesverband Berlin e.V., vergibt 2018 zum dritten Mal das mit 5.000 € dotierte TIBES STIPENDIUM. Mit der Preissumme wird die Realisierung von Studienvorhaben im Bereich von Architektur und Bauen, der Architekturvermittlung, der Architekturtheorie und der Architekturgeschichte unterstützt.

Gefördert werden Forschungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen, darunter

Unterstützt wird die Erarbeitung von spezifischen Entwürfen, empirischen und theoretischen Untersuchungen, Doktorarbeiten und sonstigen architektonischen, architekturtheoretischen oder bauproduktionsbezogenen Arbeiten.
Das Stipendium kann von den StipendiatInnen nach eigenem Ermessen für Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung ihrer Arbeit verwendet werden.
Die Arbeiten sollen innovative Themen zum Gegenstand haben, die von besonderem Interesse für die Berufsausübung der Architekten sind.

Die Arbeit, für die das Stipendium beantragt wird, muss bis zum Sommer 2019 fertig gestellt sein. Das Ergebnis wird im Herbst 2019 voraussichtlich im Rahmen der Preisverleihung der Nachwuchsförderpreise des BDA Berlin öffentlich präsentiert und
je nach Form der Arbeit in den Räumen des Landesverbandes Berlin ausgestellt.

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind

Bewerbungen als Gruppe sind möglich, wenn alle Mitglieder der Gruppe die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

BewerberInnen müssen ihre Konzeptidee und die Verwendung der Gelder in einer selbst gewählten Ausarbeitungsform schriftlich sowie als Datensatz (pdf) einreichen. Es darf je Bewerbung nur ein Projektantrag eingereicht werden.

Vergabe
Ein Auswahlgremium, bestehend aus Bernd Tibes sowie dem Vorsitzenden des BDA Berlin und einem durch den Beirat des Studienpreises bestimmten unabhängigen Dritten entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen sowie in der engeren Wahl nach persönlicher Vorstellung der Konzeptidee über die Vergabe des Stipendiums. Dem Auswahlgremium steht es frei, ein weiteres Mitglied zu benennen.

Das Stipendium wird zu einem jeweils hälftigen Betrag unmittelbar nach der Auswahl und nach der Fertigstellung der Arbeit ausgezahlt.

Einzureichende Unterlagen
Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Namen der Verfasserin/des Verfassers zu versehen.

Einzureichen sind:

Verfahrenstechnische Hinweise

Auslober
BDA Berlin
Bund Deutscher Architekten
Landesverband Berlin e.V.
Mommsenstraße 64
10629 Berlin
Tel 030 886 83 206
Fax 030 886 83 216
info@bda-berlin.de
www.bda-berlin.de

Art des Verfahrens
Das Auswahlverfahren ist nicht anonym. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auswahlgremium

Bekanntgabe der Entscheidung
Der BDA Berlin teilt die Entscheidung des Auswahlgremiums in einer Pressemitteilung öffentlich mit.

Haftung
Der BDA Berlin verpflichtet sich, mit den eingereichten Unterlagen sorgsam umzugehen, übernimmt jedoch für Beschädigung oder Verlust keine Haftung.

Rückgabe
Die Unterlagen sollen auf schriftliche Aufforderung bis zu einem vom BDA Berlin gesetzten Datum vom Verfasser zurückgenommen werden. Nach Ablauf der Frist kann der Auslober die Aufbewahrung der Arbeiten nicht mehr gewährleisten.

Veröffentlichung
Die im Rahmen des Stipendiums erarbeiteten Ergebnisse werden im Herbst 2019 voraussichtlich im Rahmen der Preisverleihung der Nachwuchsförderpreise des BDA Berlin (Hans Schaefers Preis, Daniel Gössler Belobigung) öffentlich präsentiert und je nach Form der Arbeit in den Räumen des Landesverbandes Berlin ausgestellt.
Die Veröffentlichungsrechte für die Ergebnisse der Studienarbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BDA Berlin sind von den Einreichern zu sichern und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.