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Einwendungen: Bebauungsplanverfahren Nr. 1975 a „Alte Akademie. Neuhauser Straße 8 – 10“

17. September 2018

Foto: Benjamin Ganzenmüller
Foto: Benjamin Ganzenmüller
Alte Akademie, München


Bebauungsplanverfahren Nr. 1975 a „Alte Akademie. Neuhauser Straße 8 – 10“

Einwendungen im Rahmen des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bund Deutscher Architekten BDA nimmt mit seinem Landesverband Bayern im Rahmen seiner satzungsgemäßen Ziele zum Bebauungsplanverfahren Stellung. Zu diesen Zielen gehören unter anderem:

– die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber Gesellschaft und
Umwelt zu stärken
– sich als Ort kritischer Auseinandersetzung in allen Bereichen des Planens und Bauens
zu sehen und die Diskussion in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Bebauungsplan betrifft eine der wichtigsten, größten und geschichtlich bedeutsamsten baulichen Anlagen in der Altstadt Münchens. Die Alte Akademie wurde nach Kriegszerstörungen im westlichen Teil von Prof. Josef Wiedemann 1953-1955 wieder aufgebaut, wobei die Kombination einer Rekonstruktion der historischen Renaissance-Fassade mit dem angrenzenden Neubau des Hettlage-Kaufhauses zu den bedeutendsten und beispielhaft sensibel eingefügten Leistungen des frühen Nachkriegs-
Bauens in München gehört, welche den Vergleich mit internationalen Beispielen dieser Zeit (z.B. von Gunnar Asplund in Schweden) nicht zu scheuen braucht. Zu Recht ist dieser Baukomplex sowohl mit seinem rekonstruierten wie mit seinem Neubauteil inzwischen als eingetragenes Baudenkmal klassifiziert.

Durch den Verkauf an einen Großinvestor ist eine neue Situation entstanden, die die Funktion und das Erscheinungsbild der Münchner Innenstadt wesentlich beeinflusst. Zunächst ist zu begrüßen, dass für die Neuformulierung der Bauaufgabe ein Realisierungswettbewerb durchgeführt wurde und das mit dem ersten Preis ausgezeichnete Planungsbüro mit der Durchführung vom Investor beauftragt werden soll.

Leider sind jedoch in Zuge von Nachverhandlungen, die nur durch die wirtschaftlichen Interessen des Investors veranlasst wurden, nachteilige Veränderungen erfolgt, was die Erhaltung der für das ehemalige Hettlage-Kaufhaus charakteristischen Arkaden betrifft. Diese sollten gemäß Wettbewerbsergebnis wenigstens noch zum größeren Teil erhalten werden, während sie jetzt bis auf einen minimalen Rest zugunsten der Vergrößerung von Verkaufsflächen entfallen sollen.

Das Problem dabei ist, dass dies nicht nur einen Verlust öffentlichen Raumes in der ohnehin stark frequentierten und dort auch relativ schmalsten Stelle der Fußgängerzone darstellt, sondern dass die Qualität des Kaufhaus-Neubaus seiner wesentlichen Charakteristik beraubt wird. Die wohlproportionierte Fassade mit ihrer eleganten Flächigkeit in den Obergeschoßen kontrastiert mit der durch tiefe Schatten plastisch wirkenden Arkaden im Erdgeschoß über Eck zu beiden Seiten des kubisch wirkenden Gebäudes.

Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt ohne Bedenken und ohne Not einer solchen Banalisierung und Entwertung des denkmalgeschützten Baus von Prof. Wiedemann zustimmen will, nachdem der Investor den Gesamtkomplex schließlich ausdrücklich mit der Maßgabe der Erhaltung der Arkaden als öffentlich gewidmeten Raum vom Freistaat Bayern erworben hat und seine wirtschaftlichen Interessen immer noch bestmöglich verfolgen kann, zumal das Gebäude durch Entkernung ohnehin im Innern neuen Anforderungen beliebig entsprechen kann. Dass dabei die für die Architektur von Josef Wiedemann typische Innenraumdisposition mit atriumartiger Aufweitung und geschwungenem Treppenlauf verloren geht ist schon bedauerlicher Verlust genug.

Es war ein Kunstgriff des damaligen Architekten, eine Kaufhausnutzung funktional bestmöglich zu realisieren und gleichzeitig die notwendig großflächigen Schaufenster in der Fassade zurücktreten zu lassen, um der Würde der angrenzenden historischen Erscheinung der Renaissance-Fassade und seiner früheren Nutzungen der Alten Akademie zu entsprechen. Soll dies keine Bedeutung mehr haben?

Die vom Investor anscheinend als Kompensation gedachte Öffnung des Schmuckhofes ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, stellt jedoch keinen Ersatz für den Verlust des öffentlichen Bewegungsraumes im Fußgängerbereich dar und erst recht nicht für die nachteilige Veränderung des Fassadenbildes. Man kann sich fragen, was an Denkmalwert bei dem Gebäude eigentlich noch übrig bleibt, zumal zu befürchten ist, dass bei der Realisierung der mehrgeschossigen Tiefgarage die Erhaltung der Fassade in situ auch noch nachträglich infrage gestellt werden könnte.

Wir erheben deshalb Einwände gegen den vorgesehenen Bebauungsplan für den Bereich der erheblichen Reduzierung der Arkaden und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen in der Landeshauptstadt, sich für die Qualität des Bauens und des öffentlichen Raumes im Zentrum Münchens einzusetzen
und die Arkaden sowie die Durchgangsmöglichkeit im Kopfbau zu erhalten.

Prof. Lydia Haack                                                         Rainer Hofmann
Landesvorsitzende BDA Bayern                                    Kreisvorsitzender München-Oberbayern

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