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BDA-Preis Bremen 2018 ausgelobt

11. Mai 2018

Der Bund Deutscher Architekten BDA im Lande Bremen schreibt den BDA-Preis Bremen zum 12. Mal aus. Der Ausschreibung liegen die „BDA-Preis-Richtlinien“ zugrunde. Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erkennt jeder Teilnehmer die Richtlinien und die Ausschreibung an und versichert, dass gegen Veröffentlichungen der eingereichten Arbeiten keine Bedenken irgendwelcher Art bestehen. Jede Architektin und jeder Architekt sowie Baufrauen und Bauherrn sind berechtigt, Unterlagen der von 2014 bis 2018 im Land Bremen fertig gestellten Arbeiten einzureichen, soweit sie nicht im Rahmen des BDA-Preises 2014 beurteilt worden sind. Der BDA im Lande Bremen kann auf eigenen Wunsch oder durch Vorschlag Dritter mögliche Teilnehmer zur Teilnahme auffordern. Die Anzahl der einzureichenden Arbeiten pro Teilnehmer ist nicht begrenzt. Jeder Teilnehmer zahlt eine Schutzgebühr von 250,00 € für jede eingereichte Arbeit.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bis zum 29. Juni 2018 muss eine Anmeldung der einzureichenden Arbeiten vorliegen. Danach müssen bis zum 29. August 2018 die Objektblätter eingereicht werden. Alle Details hierzu entnehmen Sie dem anliegenden ausführlichen Auslobungstext.

Preisträger des letzten BDA-Preises Bremen 2014

Jury:
Petra Wörner, Architektin, Frankfurt
Prof. Uwe Schröder, Architekt Bonn / RWTH Aachen
Prof. Dr. Falk Jaeger, Architekturkritiker und -historiker, Berlin

Der BDA-Preis wird am 26.02.2019 im Bremer Rathaus verliehen. Im Anschluss sind die Arbeiten vom 26.02.2019 – 12.03.2015 in Bremen in der Unteren Rathaushalle zu besichtigen. Danach sollen ausgewählte Arbeiten in Bremerhaven ausgestellt werden. Zur Ausstellung wird ein Katalog erscheinen.

Ansprechpartner und Termine

Auskünfte
Bund Deutscher Architekten
BDA im Lande Bremen e.V.
Am Speicher XI, 1
28217 Bremen
Tel 0421 / 30 388 111
Fax 0421 / 30 388 112
info@bdabremen.de
www.bdabremen.de

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