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Rückblick: Symposium „Brandschutz im Schulbau”

21. November 2017

BDA/-tze
BDA/-tze

Mit weit über 200 Teilnehmern bis auf den letzten Platz gefüllt war das Symposium „Brandschutz im Schulbau” am 20. November 2017 im Deutschen Architektur Zentrum DAZ. Architekten hatten den Weg ins DAZ genauso gefunden wie Bauamtsleiter, Schulvertreter und gar ein leibhaftiger Feuerwehrmann in Uniform. Warum ausgerechnet ein auf den ersten Blick so spezielles Thema so viel Interesse hervorruft, erläuterte BDA-Präsident Heiner Farwick zu Beginn: „In heutigen pädagogischen Konzepten verliert der herkömmliche Frontalunterricht seine Dominanz, und das Lernen alleine, zu zweit, in Kleingruppen und mit dem ganzen Jahrgang gewinnt an Bedeutung. Diese offenen und flexibel nutzbaren Raumkonzeptionen – prototypisch als Lerncluster oder Lernlandschaft bezeichnet – kollidieren jedoch vielfach mit den Anforderungen des Brandschutzes und dem damit verbundenen Schutzbedürfnis. Eine genehmigungsfähige Planung wird häufig erst durch individuelle Risikobetrachtung sowie aufwendige Kompensationen oder funktionale Einschränkungen erreicht.”

Das zu ändern ist die Intention der Broschüre „Brandschutz im Schulbau. Neue Konzepte und Empfehlungen”, die auf dem Symposium vorgestellt wurde.

Zunächst ordnete Sabine Djahanschah von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die das Projekt förderte, den Anspruch an einen zukunftsfähigen Schulbau in den Kontext der umweltpolitischen Agenda der Stiftung ein und erläuterte geförderte Modellprojekte im Schulbau, darunter eines von Florian Nagler und Hermann Kaufmann.

Dann zeigten die BDA-Architekten Michael Schröder (Bremen) und Frank Hausmann (Aachen) eigene Schulbauten im Neubau und auch im Bestand, die ebenfalls Modellcharakter haben. Beide Architekten arbeiten mit größeren räumlichen Einheiten, die neben je etwa vier Klassenräumen auch flexibel nutzbare, offene Lernlandschaften aufweisen. Diese Bereiche sind nach der Bauordnung Sondernutzungen mit speziellen Brandschutzanforderungen. Beide Architekten erläuterten kurzweilig, welche individuellen Lösungen beim Brandschutz gefunden werden konnten, und stellten die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung für solche Bereiche auf, damit in Zukunft aufwendige individuelle Abstimmungen und Einzelfall-Genehmigungen unterbleiben können.

Der Professor für baulichen Brandschutz in Kaiserslautern, Dirk Lorenz, erläuterte dann, wie er „mit der Systematik der Schulbauordnung bricht”, um „Lerncluster“, also größere Lerneinheiten von bis zu 600 Quadratmetern, als Brandabschnitte genehmigungsfähig zu machen. Seine Herleitungen zu Rettungswegen, Anzahl und Lage der Ausgänge und Raumgrößen bilden den Nachweis, dass die architektonisch-pädagogisch erwünschten Raumideen mit den Anforderungen des Brandschutzes in Einklang gebracht werden können. Seine Erwägungen bilden den Kernbereich der genannten Broschüre und können dort nachgelesen werden.

In der dann von der Architektin Doris Gruber und Barbara Pampe von der Montag Stiftung geleiteten Diskussion wurde „in der Waage zwischen Pädagogik und Brandschutz”, zwischen „Vorschrift und Ermessensspielraum” ein breiter Themenmix angeschnitten, der vom mutwilligen Missbrauch einer Sprinkleranlage bis zu Bauämtern am Rande der Kapazitätsgrenze reichte. Zum Schluss kündigte Heiner Farwick an, sich weiterhin politisch für eine bundesweite Muster-Schulbauverordnung einzusetzen, die heutige Tendenzen der Schulpädagogik mit dem unbestritten berechtigten Schutzziel des Brandschutzes vereinbart. „Ich nehme dazu ein Votum für die nächsten Verhandlungen mit!”  (-tze)