Themen

Deutscher Bauherrenpreis 2015/16 ausgelobt

6. Januar 2015

Alle zwei Jahre lobt die Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Bundes Deutscher Architekten BDA und des Deutschen Städtetages (DST) den Doppelwettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis aus.

Der Preis soll der Unterstützung innovativer Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau dienen und setzt – unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Bauherren – am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an. Seit seinem Start im Jahr 1986 wurden 19 Wettbewerbe durchgeführt und fast 3.350 Neubau- und Modernisierungsprojekte mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht und beurteilt. Damit ist dieser Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art in Deutschland.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnhame berechtigt sind Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, private und öffentliche Bauherren, Investoren, Bauherrengruppen, Kommunen und Bauträger, freiberufliche Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten sowie Arbeitsgemeinschaften von Planern (für ihre Bauherren) können Projekte einreichen, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2011 realisiert worden sind oder spätestens Ende März 2015 vollendet sind.

Einsendeschluss für die einzureichenden Unterlagen ist der 10. März 2015 (Poststempel).

Mehr Informationen: www.deutscherbauherrenpreis.de