Ihr gutes Recht: Leistungen der Rechtsberatungsstelle für BDA-Architekten / BDA-Vertrauensanwälte

BDA-Vertrauensanwälte
Freiberufliche Rechtsanwälte, die die Rechtsberatungsstelle aufgrund ihrer besonderen Qualifikation als Vertrauensanwälte berufen hat, beraten Architekten BDA in allen Fragen, die ihre Berufsausübung betreffen. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, des Architektenhonorars, des Gesellschaftsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Versicherungs- und Schadensersatzrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Die Vertrauensanwälte geben mündliche und schriftliche Auskünfte, erarbeiten Rechtsgutachten und vertreten BDA-Mitglieder in Gerichtsverfahren.
Jedes BDA-Mitglied kann unabhängig von Wohnsitz und Landesverbandszugehörigkeit einen Vertrauensanwalt seiner Wahl beauftragen. Die Gebühren für die Rechtsberatung werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz für eine Erstberatung beträgt 80,– Euro zzgl. MwSt. Bei über die Erstberatung hinausgehender Betreuung erklärt sich der Vertrauensanwalt bereit, BDA-Mitgliedern einen Stundensatz anzubieten, der 20 Prozent unterhalb des bei ihm sonst üblichen Stundensatzes liegt, höchstens jedoch 200,– Euro zzgl. MwSt. beträgt. Wird der Vertrauensanwalt als Prozessbevollmächtigter des BDA-Architekten tätig, so stehen ihm die Gebühren nach der Gebührenverordnung für Rechtsanwälte zu. Das Gleiche gilt bei Tätigkeiten in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten, Schiedsgutachten und Adjudikationsverfahren.

Lenkungsgruppe Recht
Die Arbeit der Rechtsberatungsstelle des BDA wird durch eine Lenkungsgruppe Recht begleitet. Diese soll die Tätigkeiten der Vertrauensanwälte koordinieren und den Gremien des BDA die rechtlichen Aspekte der berufspolitischen Tätigkeit nahebringen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Lenkungsgruppe Recht sind ein Mitglied des BDA-Präsidiums, ein Mitglied eines Landesvorstands des BDA und ein berufener BDA-Vertrauensanwalt.
Weitere Aufgaben der Lenkungsgruppe Recht sind die Erstellung von Jahresthemenplänen für die Rubriken „architekten und richter“ in der Zeitschrift der architekt und „Rechtsberatungsstelle“ im BDA-Rundbrief, die inhaltliche Organisation von regelmäßigen Fachtreffen der Vertrauensanwälte, die Entwicklung von Konzepten für Fortbildungsveranstaltungen der Vertrauensanwälte in Zusammenarbeit mit den BDA-Landesverbänden und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Berufung von Vertrauensanwälten unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation und des regionalen Bedarfes.

Berufshaftpflicht und Excedentenversicherung
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