Veranstaltung

21. Feb 2017, 18:00

BDA Workshop: Koordinierungs-/ Mitwirkungspflicht

Koordinierungspflicht der Architekten / Mitwirkungspflicht der Auftraggeber

In der HOAI 2013 sind die Begriffe Koordination und Integration in mehreren Leistungsphasen aufgeführt, ohne das die Begriffe näher definiert und somit die daraus resultierenden Leistungspflicht der Architekten erläutert werden. Die fehlende oder mangelhafte Koordinierung der an der Planung fachlich Beteiligten ist häufig Ursache für nicht bearbeitete Schnittstellen, deren Ausfüllung sehr häufig zu Verzögerungen und zahlreichen Nachträgen der ausführenden Unternehmen auf der Baustelle und schlussendlich zum Streit mit dem Auftraggeber führen. Auf der anderen Seite legen die Auftraggeber diese Koordinationspflicht der Architekten sehr weit aus, in dem neben der eigentlichen Überwachung der rechtzeitigen Erbringung der Fachplanerleistungen auch die fachliche Kontrolle deren Planungen eingefordert wird. Doch wer hat was und in welchem Umfang tatsächlich zu koordinieren und zu prüfen und wie weit reichen die Koordinationspflichten?
Der Workshop verschafft einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Pflichten sowie den Umgang in der täglichen Planungsarbeit.

Der Workshop umfasst folgende Punkte

  • Grundlagen Koordinationsspflicht
  • Einführung in die Problematik
  • Begriff der Koordination
  • Koordinationspflicht originäre Bauherrnaufgabe
  • Delegation von Koordinierungspflichten
  • Abgrenzung der Koordinierungspflichten der Planungsbeteiligten

Praktische Anwendung

  • Betrachtung der Leistungsbilder
  • Erkenntnisse aus der Betrachtung der Leistungsbilder
    – Koordinationspflichten des Architekten und ihre Grenzen
    – Koordinationspflichten der Fachplaner und ihre Grenzen
  • Verbleibende Koordinationspflichten des Bauherrn

Referenten

Rechtsanwalt Dr. Christian Felix Fischer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner bei der Kanzlei ARNECKE SIBETH in München. Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts sowie im Recht der Projektsteuerung. Zum Thema des Workshops hat er einen Fachartikel „Die Koordinierungspflichten der Planungsbeteiligten“, in der Zeitschrift Baurecht veröffentlicht (BauR 2014, S. 1998 ff.).

Architekt Rainer Post ist seit 1999 Mitglied im BDA Bayern und führt mit seinem Partner Peter Doranth das Büro doranth post architekten GmbH in München. Das Büro hat 35 Mitarbeiter und seinen Schwerpunkt im Forschungs- und Institutsbau. Seit 2003 war Rainer Post Mitglied und seit 2007 Vorsitzender in der Arbeitsgruppe Bau- und Honorarrecht der Bayerischen Architektenkammer. Seit 2016 ist er Vorstandsmitglied BDA Bayern, Referat für Honorar- und Baurecht, Digitales Planen und Bauen, freie Berufe, sowie auch in dem neu geschaffenen Kompetenzteam Honorar- und Baurecht/Digitales Planen und Bauen der Bayrischen Architektenkammer.

Der Workshop ist für BDA Mitglieder kostenfrei.

Für Gäste wird ein Unkostenbeitrag von 50,00 € zzgl. MwSt erhoben. Stornierungen sind bis zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Danach fallen Stornierungsgebühren von 50,00 €zzgl. MwSt an. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Für Neumitglieder und aktive Fördermitglieder sind jeweils 5 Plätze reserviert. Berücksichtigung erfolgt gemäß Anmeldungseingang.

Anmeldungen unter sekretariat@bda-bayern.de erbeten

Ort

Geschäftsstelle BDA Bayern
Türkenstraße 34
80333 München
http://bda-bayern.de
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