BDA-Stiftung

Die BDA-Stiftung unterstützt seit mehr als 80 Jahren im Sinne einer mildtätigen Stiftung bürgerlichen Rechts bedürftige Mitglieder oder deren Angehörige durch monatliche Zuwendungen. Daneben werden sporadisch Sonderzuwendungen und einmalige Hilfen gewährt. Auch bei nicht versicherbaren Katastrophen wie Hochwasser, Lawinen u. Ä. kann ein Darlehen gewährt werden. Die Genehmigung der Unterstützung unterliegt gesetzlichen Richtlinien. Aufsichtsbehörde ist der Senat für Justiz in Berlin.

Die BDA-Stiftung für in Not geratene Mitglieder wurde 1933 gegründet. Den Anstoß gab die Überführung des Vermögens des BDA bei dessen Auflösung infolge der Gesetzgebung der Reichskulturkammer am 15. Oktober 1933. Die Stiftung blieb auch bei Neugründung des BDA nach dem Kriege bestehen. Obwohl die BDA-Stiftung bereits seit Jahrzehnten besteht, sind nicht alle Mitglieder über diese karitative Einrichtung informiert, für die sie monatlich Beiträge entrichten. Die BDA-Stiftung bittet daher, in Not geratene BDA-Mitglieder oder deren Hinterbliebene auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die BDA-Stiftung hinzuweisen. Anträge auf Zuwendungen müssen über die Landesverbände an die Stiftung gestellt werden.

Vorsitzender:
Georg Redelbach, Marktheidenfeld

Stellvertretender Vorsitzender:
Dr.-Ing. Harald Kühne, Cottbus

Weitere Mitglieder des Vorstands:
Peter Bitsch, Wiesbaden
Thomas Dietzsch, Halle
Prof. Albert Schmid-Kirsch, Hannover

Kontaktperson und Geschäftsführung:
Anja Junge, Berlin

Adresse:
BDA-Stiftung
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin-Mitte
Tel 030. 27 87 99 27
Fax 030. 27 87 99 15
junge@bda-bund.de

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